Von Pascal Neubauer · Aktualisiert am 1. Oktober 2026
Regeln für Schichtmodelle in Österreich, Deutschland und der Schweiz
| Regel | Österreich | Deutschland | Schweiz |
|---|---|---|---|
| Nachtzeit | 22 bis 5 Uhr (§ 12a Abs. 1 AZG) | 23 bis 6 Uhr (§ 2 Abs. 3 ArbZG) | 23 bis 6 Uhr, Nachtarbeit bewilligungspflichtig (Art. 10, 16, 17 ArG) |
| Gesundheitsuntersuchung bei Nachtarbeit | vor Beginn, dann alle 2 Jahre, ab 50 oder nach 10 Jahren jährlich (§ 12b Abs. 1 AZG) | vor Beginn, dann frühestens alle 3 Jahre, ab 50 jährlich (§ 6 Abs. 3 ArbZG) | Anspruch bei längerer Nachtarbeit (Art. 17c ArG) |
| Tägliche Normalarbeitszeit bei Schichtarbeit | 9 Stunden (§ 4a Abs. 2 AZG) | 8 Stunden, bis 10 bei Ausgleich (§ 3 ArbZG) | Schicht höchstens 10 Stunden inkl. Pausen bei 3 und mehr Schichten (Art. 34 Abs. 4 ArGV 1) |
| 12-Stunden-Schicht | Kollektivvertrag mit Arbeitsmediziner, Wochenende per Betriebsvereinbarung oder bei Schichtwechsel (§ 4a Abs. 3 und 4 AZG) | Bewilligung für kontinuierliche Schichtbetriebe (§ 15 Abs. 1 Nr. 1a ArbZG) | nur Wochenende in zwei Schichten mit 2 Stunden Pause (Art. 38 Abs. 3 ArGV 1) |
| Rotationsrichtung | keine gesetzliche Vorgabe, AUVA empfiehlt vorwärts | nach arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen (§ 6 Abs. 1 ArbZG) | vorwärts vorgeschrieben (Art. 34 Abs. 4 lit. b ArGV 1) |
| Tägliche Ruhezeit | 11 Stunden, bei Schichtwechsel im 24/7-Betrieb einmal im Turnus 8 (§ 12 Abs. 1 und 2c AZG) | 11 Stunden (§ 5 Abs. 1 ArbZG) | 11 Stunden, einmal pro Woche 8 (Art. 15a ArG) |
| Durchschnittliche Höchstarbeitszeit | 48 Stunden in 17 Wochen (§ 9 Abs. 4 AZG) | 8 Stunden je Werktag in 6 Monaten (§ 3 ArbZG) | 45 oder 50 Stunden (Art. 9 ArG), im ununterbrochenen Betrieb im Schnitt von 16 Wochen (Art. 38 Abs. 1 ArGV 1) |
| Kurzpausen statt Ruhepause | Pflicht in Wechselschicht bei ununterbrochenem Betrieb, zählen als Arbeitszeit (§ 11 Abs. 3 und 6 AZG) | nur per Tarifvertrag (§ 7 Abs. 1 Nr. 2 ArbZG) | Pausen zählen als Arbeitszeit, wenn der Arbeitsplatz nicht verlassen werden darf (Art. 15 Abs. 2 ArG) |
| Dieselbe Schicht dauerhaft | keine gesetzliche Höchstdauer | keine gesetzliche Höchstdauer | höchstens 6 Wochen in Folge, Ausnahmen möglich (Art. 25 ArG) |
| Sonntag im Schichtbetrieb | Mo bis Fr durchlaufend: Ruhe ab Ende der Nachtschicht zum Sonntag bis Beginn der Nachtschicht zum Montag (§ 3 Abs. 3 ARG) | 0 bis 24 Uhr, im Mehrschichtbetrieb um bis zu 6 Stunden verschiebbar (§ 9 ArbZG) | Samstag 23 bis Sonntag 23 Uhr, um 1 Stunde verschiebbar (Art. 18 ArG) |
1-Schicht-Modell
Beim 1-Schicht-Modell gibt es eine Schicht pro Tag, zum Beispiel von 8 bis 17 Uhr mit einer Stunde Pause. Das ergibt 8 Stunden Arbeitszeit am Tag und 40 Stunden bei fünf Arbeitstagen, denn Ruhepausen zählen in Österreich und Deutschland nicht zur Arbeitszeit (§ 2 Abs. 1 Z 1 AZG, § 2 Abs. 1 ArbZG). Das passt zur gesetzlichen Normalarbeitszeit in Österreich von 8 Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche (§ 3 Abs. 1 AZG). Typische Einsatzbereiche sind Verwaltung, Handwerk und Geschäfte mit kurzen Öffnungszeiten. Organisatorisch ist es das einfachste Modell, weil keine Übergaben zwischen Gruppen nötig sind.
2-Schicht-Modell (Früh- und Spätschicht)
Beim 2-Schicht-Modell decken zwei Gruppen den Tag ab, zum Beispiel Frühschicht von 6 bis 14 Uhr und Spätschicht von 14 bis 22 Uhr. Mit 30 Minuten Pause bleiben 7,5 Stunden Arbeitszeit pro Schicht, also 37,5 Stunden bei fünf Tagen. Eine Pause von mindestens 30 Minuten ist in Österreich bei mehr als 6 Stunden Pflicht (§ 11 Abs. 1 AZG), in Deutschland bei mehr als 6 bis zu 9 Stunden (§ 4 ArbZG), in der Schweiz bei mehr als 7 Stunden (Art. 15 Abs. 1 ArG). Eine Spätschicht bis 22 Uhr ist noch keine Nachtarbeit: Die Nacht beginnt in Österreich um 22 Uhr (§ 12a Abs. 1 AZG), in Deutschland und der Schweiz um 23 Uhr (§ 2 Abs. 3 ArbZG, Art. 10 Abs. 1 ArG). In der Schweiz gilt die Zeit von 20 bis 23 Uhr als bewilligungsfreie Abendarbeit (Art. 10 Abs. 1 ArG), und bei zweischichtiger Tagesarbeit darf eine Schicht samt Pausen höchstens 11 Stunden dauern (Art. 34 Abs. 3 ArGV 1). Gewechselt wird meist wochenweise. Wichtig ist der Wechsel über das Wochenende: Wer von der Spätschicht bis 22 Uhr direkt in eine Frühschicht ab 6 Uhr wechselt, hätte nur 8 Stunden Ruhe, vorgeschrieben sind aber 11 Stunden (§ 12 Abs. 1 AZG, § 5 Abs. 1 ArbZG, Art. 15a Abs. 1 ArG).
- Beispiel Frühschicht: 6 bis 14 Uhr, 30 Minuten Pause, 7,5 Stunden Arbeitszeit
- Beispiel Spätschicht: 14 bis 22 Uhr, 30 Minuten Pause, 7,5 Stunden Arbeitszeit
- Besetzung: 2 Gruppen für Montag bis Freitag, je 37,5 Stunden pro Woche
- Wechsel wöchentlich oder alle zwei Wochen, Schichtwechsel am besten nach dem freien Wochenende
- Schweiz: Jede Person muss an beiden Schichten gleichmäßig Anteil haben und darf höchstens sechs Wochen in Folge dieselbe Schicht leisten (Art. 25 Abs. 1 und 2 ArG)
3-Schicht-Modell (Früh, Spät, Nacht)
Das klassische 3-Schicht-Modell teilt den Tag in drei Schichten zu je 8 Stunden: Früh von 6 bis 14 Uhr, Spät von 14 bis 22 Uhr, Nacht von 22 bis 6 Uhr. Läuft der Betrieb von Montag bis Freitag rund um die Uhr (teilkontinuierlich), braucht es drei Schichtgruppen, die wöchentlich rotieren. Jede Gruppe kommt auf 5 Schichten zu 8 Stunden, also 40 Stunden Anwesenheit pro Woche. Ob davon Pausen abgehen, hängt vom Land ab: In Österreich können bei durchlaufender mehrschichtiger Arbeitsweise Kurzpausen anstelle der Ruhepause treten (§ 11 Abs. 3 AZG), und Kurzpausen gelten als Arbeitszeit (§ 11 Abs. 6 AZG). Dann sind es 40 Stunden Arbeitszeit. Mit einer unbezahlten Pause von 30 Minuten pro Schicht sind es 37,5 Stunden. In Deutschland ist die Aufteilung in Kurzpausen nur per Tarifvertrag möglich (§ 7 Abs. 1 Nr. 2 ArbZG). Für die Nachtschicht gelten eigene Regeln: Wer regelmäßig nachts arbeitet, hat in Österreich vor Aufnahme der Tätigkeit und danach alle zwei Jahre Anspruch auf eine kostenlose Gesundheitsuntersuchung, nach dem 50. Geburtstag oder nach zehn Jahren Nachtarbeit jährlich (§ 12b Abs. 1 AZG). In Deutschland dürfen sich Nachtarbeitnehmer vor Beginn und danach in Abständen von nicht weniger als drei Jahren, ab 50 jährlich, auf Kosten des Arbeitgebers untersuchen lassen (§ 6 Abs. 3 ArbZG). In der Schweiz besteht bei längerer Nachtarbeit ein Anspruch auf Untersuchung und Beratung (Art. 17c ArG), und Nachtarbeit braucht grundsätzlich eine Bewilligung (Art. 16 und 17 ArG).
- Beispielplan Woche 1: Gruppe A Früh, Gruppe B Spät, Gruppe C Nacht
- Beispielplan Woche 2: Gruppe A Spät, Gruppe B Nacht, Gruppe C Früh
- Beispielplan Woche 3: Gruppe A Nacht, Gruppe B Früh, Gruppe C Spät
- Rechnung: 3 Schichten mal 8 Stunden mal 5 Tage ergibt 120 Schichtstunden pro Woche, verteilt auf 3 Gruppen sind das 40 Stunden je Gruppe
- Wochenende in Österreich: Die Wochenendruhe beginnt spätestens mit Ende der Nachtschicht zum Sonntag und endet frühestens mit Beginn der Nachtschicht zum Montag (§ 3 Abs. 3 ARG)
- Wochenende in Deutschland: Die Sonntagsruhe von 0 bis 24 Uhr darf in mehrschichtigen Betrieben um bis zu sechs Stunden verschoben werden, wenn danach 24 Stunden der Betrieb ruht (§ 9 Abs. 1 und 2 ArbZG)
- Wochenende in der Schweiz: Arbeitsverbot von Samstag 23 Uhr bis Sonntag 23 Uhr, mit Zustimmung der Arbeitnehmervertretung oder der Mehrheit um höchstens eine Stunde verschiebbar (Art. 18 ArG)
Vorwärts oder rückwärts rotieren
Vorwärts rotieren heißt: Auf die Frühschicht folgt die Spätschicht, auf die Spätschicht die Nachtschicht. Die AUVA nennt vorwärtsrotierende, kurzzyklische Schichtsysteme und Schichten von nicht mehr als 8 Stunden als Maßnahmen in ihrer Checkliste zur alternsgerechten Arbeitsgestaltung. In der Schweiz ist die Vorwärtsrotation bei drei- und mehrschichtigen Systemen, in denen alle Schichten durchlaufen werden, vorgeschrieben; rückwärts darf nur ausnahmsweise rotiert werden, wenn die Mehrheit der Betroffenen schriftlich darum ersucht (Art. 34 Abs. 4 lit. b ArGV 1). Dort darf eine Schicht in solchen Systemen außerdem samt Pausen höchstens 10 Stunden dauern (Art. 34 Abs. 4 lit. a ArGV 1). In Deutschland verlangt § 6 Abs. 1 ArbZG allgemein, die Arbeitszeit von Nacht- und Schichtarbeitnehmern nach den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen festzulegen, eine bestimmte Rotationsrichtung nennt das Gesetz nicht. Auch das österreichische AZG schreibt keine Rotationsrichtung vor. Das wöchentlich rotierende 3-Schicht-Modell oben ist zwar vorwärts gerichtet, mit fünf Nachtschichten am Stück aber nicht kurzzyklisch im Sinne der AUVA-Empfehlung.
Kontinuierliche Schicht (24/7)
Ein Betrieb, der sieben Tage rund um die Uhr läuft, muss 168 Stunden pro Woche besetzen. Wie viele Schichtgruppen dafür nötig sind, ist reine Rechnung: 168 Stunden geteilt durch die Zahl der Gruppen ergibt die durchschnittliche Wochenarbeitszeit je Person. Mit 3 Gruppen wären es 56 Stunden und damit mehr als die zulässigen 48 Stunden im Durchschnitt (§ 9 Abs. 4 AZG; in Deutschland 8 Stunden je Werktag im Schnitt von sechs Monaten nach § 3 ArbZG). Mit 4 Gruppen sind es 42 Stunden, mit 5 Gruppen 33,6 Stunden. In Österreich muss der Schichtplan auf Normalarbeitszeit beruhen: Im Schichtturnus darf die wöchentliche Normalarbeitszeit im Durchschnitt 40 Stunden oder die kürzere Normalarbeitszeit des Kollektivvertrags nicht überschreiten (§ 4a Abs. 1 AZG), regelmäßig eingeplante Überstunden sind nach Auskunft der Arbeitsinspektion nicht vorgesehen. Ein 4-Gruppen-Plan mit 42 Stunden liegt darüber. Bei 5 Gruppen fehlen gegenüber einer 38,5- oder 40-Stunden-Woche einige Stunden, die über zusätzliche Dienste, etwa für Urlaubs- und Krankenstandsvertretungen, aufgefüllt werden können. Rechtlich braucht 24/7-Betrieb in allen drei Ländern eine Grundlage für Sonntagsarbeit: in Österreich eine Ausnahme von der Wochenend- und Feiertagsruhe (ARG, ARG-Verordnung, Kollektivvertrag oder Bescheid), in Deutschland eine Ausnahme, etwa nach § 10 ArbZG, in der Schweiz eine Bewilligung für den ununterbrochenen Betrieb (Art. 24 Abs. 1 ArG).
- Beispiel mit 5 Gruppen und 8-Stunden-Schichten: 2 Früh, 2 Spät, 2 Nacht, 4 frei, Zyklus 10 Tage, Gruppen um je 2 Tage versetzt
- Rechnung dazu: 6 Schichten mal 8 Stunden in 10 Tagen ergibt 33,6 Stunden pro Woche im Schnitt; jede Schicht ist jeden Tag von genau einer Gruppe besetzt
- Beispiel mit 4 Gruppen und 12-Stunden-Schichten: 2 Tage Tagdienst, 2 Nächte, 4 Tage frei, Zyklus 8 Tage, ergibt 42 Stunden pro Woche im Schnitt
- 12-Stunden-Schichten in Österreich: als Normalarbeitszeit nur mit Kollektivvertrag und arbeitsmedizinischer Unbedenklichkeit (§ 4a Abs. 4 Z 2 AZG) oder bei durchlaufender mehrschichtiger Arbeitsweise am Wochenende per Betriebsvereinbarung oder in Verbindung mit einem Schichtwechsel (§ 4a Abs. 3 AZG); 12 Stunden sind zugleich die Höchstgrenze (§ 9 Abs. 1 AZG)
- 12-Stunden-Schichten in Deutschland: über 10 Stunden nur mit Bewilligung der Aufsichtsbehörde für kontinuierliche Schichtbetriebe (§ 15 Abs. 1 Nr. 1a ArbZG) oder per Tarifvertrag bei erheblicher Arbeitsbereitschaft (§ 7 Abs. 1 ArbZG)
- 12-Stunden-Schichten in der Schweiz: im ununterbrochenen Betrieb höchstens 9 Stunden innerhalb von 10 Stunden, 12 Stunden nur bei zwei Schichten zwischen Freitagabend und Montagmorgen mit 2 Stunden Pause (Art. 38 Abs. 3 ArGV 1)
- Einsatzbereiche: zum Beispiel Pflege, Sicherheitsdienste, Chemie- und Stahlproduktion; in österreichischen Krankenanstalten und Pflegeheimen gilt für Gesundheitsberufe das KA-AZG statt des AZG (§ 1 Abs. 2 Z 10 AZG)
Rollierende vs. fixe Schicht
Bei rollierenden Schichten wechseln Mitarbeiter regelmäßig zwischen Früh, Spät und Nacht, bei fixen Schichten arbeitet jeder immer in derselben Schicht. In der Schweiz sind fixe Schichten nur eingeschränkt möglich: Niemand darf länger als sechs aufeinanderfolgende Wochen dieselbe Schicht leisten, und bei Nachtarbeit muss jeder gleichmäßig an Tages- und Nachtarbeit teilhaben (Art. 25 Abs. 1 und 2 ArG). Abweichungen sind nur mit Einverständnis der Betroffenen und unter den Bedingungen der Verordnung zulässig (Art. 25 Abs. 3 ArG, Art. 30 ArGV 1). AZG und ArbZG enthalten keine vergleichbare Höchstdauer für dieselbe Schicht. Unsere Einschätzung aus der Praxis: Rollierende Modelle verteilen ungeliebte Schichten gerechter, fixe Modelle sind für das Privatleben besser planbar. Welche Variante passt, entscheidet am besten das Team mit, gerade bei Dauernachtschichten.
Geteilter Dienst
Ein geteilter Dienst ist eine Tagesarbeitszeit mit einer langen Unterbrechung, zum Beispiel 11 bis 14 Uhr und 17 bis 22 Uhr. Das österreichische AZG definiert ihn für das Gast-, Schank- und Beherbergungsgewerbe: Ein geteilter Dienst liegt vor, wenn die Tagesarbeitszeit durch eine Ruhepause von mindestens drei Stunden unterbrochen wird. Für Küche und Service darf die tägliche Ruhezeit dann auf mindestens 8 Stunden verkürzt werden, die Verkürzung ist binnen vier Wochen auszugleichen (§ 12 Abs. 2a AZG). Für andere Branchen und für Deutschland und die Schweiz gilt diese Sonderregel nicht.
Digitale Umsetzung mit DienstplanPro
Ein Schichtmodell ist nur so gut wie seine Umsetzung. DienstplanPro bildet gängige Modelle über frei definierbare Dienste ab, mit farbcodierten Schichten, Konflikt-Erkennung, Drag-&-Drop-Planung und Benachrichtigung der eingeteilten Mitarbeiter bei neuen oder geänderten Diensten, sofern sie diese eingeschaltet haben. Wiederkehrende Dienste lassen sich als Schichtvorlagen speichern, ganze Wochen auf Folgewochen kopieren.
Häufige Fragen
Was ist ein 3-Schicht-Modell?
Ein Modell mit Früh-, Spät- und Nachtschicht zu je 8 Stunden, etwa 6 bis 14, 14 bis 22 und 22 bis 6 Uhr. Von Montag bis Freitag reichen drei Gruppen, die wöchentlich rotieren; jede kommt auf 40 Stunden Anwesenheit pro Woche. Für einen Betrieb rund um die Uhr an sieben Tagen braucht es mindestens vier Gruppen.
Welches Schichtmodell ist am gesündesten?
Die AUVA empfiehlt vorwärtsrotierende, kurzzyklische Schichtsysteme (Früh, Spät, Nacht, frei) und Schichten von nicht mehr als 8 Stunden. In der Schweiz ist die Vorwärtsrotation bei drei und mehr Schichten vorgeschrieben (Art. 34 Abs. 4 lit. b ArGV 1). In Deutschland muss die Arbeitszeit von Nacht- und Schichtarbeitnehmern nach den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen gestaltet werden (§ 6 Abs. 1 ArbZG).
Wie viele Schichtgruppen braucht ein 24/7-Betrieb?
Mindestens 4. Eine Woche hat 168 Stunden: Mit 3 Gruppen wären es 56 Stunden pro Person und Woche, mehr als die erlaubten 48 Stunden im Durchschnitt (§ 9 Abs. 4 AZG). 4 Gruppen ergeben 42 Stunden, 5 Gruppen 33,6 Stunden. Ein 4-Gruppen-Plan liegt in Österreich über der durchschnittlichen Normalarbeitszeit von 40 Stunden, die der Schichtplan einhalten muss (§ 4a Abs. 1 AZG).
Sind 12-Stunden-Schichten erlaubt?
In Österreich als Normalarbeitszeit nur, wenn der Kollektivvertrag sie zulässt und ein Arbeitsmediziner die Unbedenklichkeit feststellt, oder bei durchlaufender mehrschichtiger Arbeitsweise am Wochenende per Betriebsvereinbarung oder in Verbindung mit einem Schichtwechsel (§ 4a Abs. 3 und 4 AZG). In Deutschland braucht ein kontinuierlicher Schichtbetrieb dafür eine Bewilligung der Aufsichtsbehörde (§ 15 Abs. 1 Nr. 1a ArbZG). In der Schweiz sind sie in Systemen mit drei und mehr Schichten, die alle durchlaufen werden, nicht zulässig, dort gelten höchstens 10 Stunden samt Pausen (Art. 34 Abs. 4 lit. a ArGV 1).
Was ist eine geteilte Schicht?
Eine Tagesarbeitszeit in zwei Blöcken mit langer Pause dazwischen, zum Beispiel 11 bis 14 Uhr und 17 bis 22 Uhr. Im österreichischen Gastgewerbe liegt ein geteilter Dienst bei einer Ruhepause von mindestens drei Stunden vor; für Küche und Service darf die Ruhezeit danach auf 8 Stunden verkürzt werden, mit Ausgleich binnen vier Wochen (§ 12 Abs. 2a AZG).
Verwandte Ratgeber
Quellen
- Arbeitszeitgesetz (AZG), RIS, geltende Fassung
- Arbeitsruhegesetz (ARG), RIS, geltende Fassung
- Arbeitsinspektion: Schichtarbeit
- AUVA: Checkliste alternsgerechte Arbeitsgestaltung (PDF)
- Arbeitszeitgesetz Deutschland, § 6 Nacht- und Schichtarbeit
- Arbeitszeitgesetz Deutschland, § 15 Bewilligung, Ermächtigung
- Arbeitsgesetz Schweiz (ArG, SR 822.11), Fedlex
- Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz Schweiz (ArGV 1, SR 822.111), Fedlex
Vom Wissen zur Umsetzung
Alle weiteren Beiträge stehen im Ratgeber. Wie sich die hier beschriebenen Regeln im Plan selbst abbilden lassen, zeigt die Seite Dienstplan-Software; wer den Aufwand in Geld umrechnen will, nutzt den Personalkosten-Rechner. Geschrieben hat diesen Beitrag Pascal Neubauer.