Recht · DE · 8 Min. Lesezeit

Arbeitszeitgesetz Deutschland (ArbZG) im Dienstplan

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist die rechtliche Klammer für jeden Dienstplan in Deutschland. Es regelt die werktägliche Arbeitszeit, Ruhezeiten, Pausen und Sonn- und Feiertagsruhe. Dieser Ratgeber fasst die wichtigsten Paragraphen praxisnah zusammen.

Werktägliche Arbeitszeit (§3 ArbZG)

Die werktägliche Arbeitszeit darf 8 Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

  • Regel: max. 8 Stunden pro Werktag
  • Verlängerung: bis 10 Stunden möglich
  • Ausgleichszeitraum: 6 Monate / 24 Wochen
  • Bei Berechnung: Werktage Mo–Sa zählen mit

Ruhepausen (§4 ArbZG)

Die Arbeit ist durch im Voraus feststehende Ruhepausen zu unterbrechen: mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 bis zu 9 Stunden, mindestens 45 Minuten bei mehr als 9 Stunden. Aufteilung in Zeitabschnitte von je 15 Minuten ist möglich.

Ruhezeit (§5 ArbZG)

Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit muss eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden eingehalten werden. In Krankenhäusern, Gaststätten, Landwirtschaft und einigen weiteren Branchen darf um bis zu 1 Stunde verkürzt werden, wenn ausgeglichen wird.

Nachtarbeit (§6 ArbZG)

Nachtarbeit ist Arbeit zwischen 23:00 und 06:00 Uhr (in Bäckereien 22:00–05:00). Nachtarbeitnehmer haben Anspruch auf arbeitsmedizinische Untersuchung und einen Ausgleich für Nachtarbeit (Freizeit oder Zuschlag).

Sonn- und Feiertagsruhe (§§9–13 ArbZG)

Arbeit an Sonn- und Feiertagen ist grundsätzlich verboten. Ausnahmen bestehen unter anderem für Krankenhäuser, Gaststätten, Verkehrsbetriebe, Energie- und Wasserversorgung, Rundfunk und Presse. Für jeden beschäftigten Sonntag muss ein Ersatzruhetag innerhalb von 2 Wochen gewährt werden.

Aufzeichnungspflicht — BAG-Urteil 2022

Seit dem BAG-Urteil vom 13.09.2022 (1 ABR 22/21) sind Arbeitgeber verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit zu erfassen — und nicht nur die Überstunden. Eine elektronische Erfassung mit Dienstplan-Software ist die gängige Lösung.

Bußgelder bei Verstößen

Verstöße können nach §22 ArbZG als Ordnungswidrigkeit mit bis zu 15.000 € Bußgeld geahndet werden — bei Vorsatz und Gesundheitsgefährdung als Straftat (§23 ArbZG).

Häufige Fragen

Wie viele Stunden darf ich pro Tag arbeiten lassen?

Regelmäßig 8 Stunden, im Einzelfall bis 10 Stunden, wenn der Durchschnitt über 6 Monate / 24 Wochen 8 Stunden nicht übersteigt.

Wie lang muss die Pause sein?

30 Minuten bei mehr als 6 bis 9 Stunden Arbeitszeit, 45 Minuten bei mehr als 9 Stunden — aufteilbar in Blöcke von je 15 Minuten.

Was passiert bei Verstößen gegen das ArbZG?

Bußgelder bis 15.000 €, in schweren Fällen Strafverfahren. Außerdem haftungsrechtliche Risiken bei Unfällen durch Übermüdung.

Müssen Arbeitszeiten elektronisch erfasst werden?

Seit dem BAG-Urteil 2022 ist eine systematische Arbeitszeiterfassung Pflicht. Form ist nicht vorgeschrieben — elektronisch über Dienstplan-Software ist verbreitet.

Verwandte Ratgeber

Jetzt DienstplanPro testen

14 Tage kostenlos, voller Funktionsumfang, keine Kreditkarte nötig.

14 Tage kostenlos testen