Recht · AT · 9 Min. Lesezeit
Arbeitszeitgesetz Österreich (AZG) im Dienstplan
Das österreichische Arbeitszeitgesetz (AZG) ist die Grundlage jedes Dienstplans. Wer Schichten plant, muss Höchstarbeitszeit, Ruhezeiten und Pausen kennen — und ab 2018 die erweiterten 12/60-Stunden-Regeln. Dieser Ratgeber fasst die Pflichten praxisnah zusammen.
Tägliche und wöchentliche Höchstarbeitszeit
Die Normalarbeitszeit beträgt 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche (§3 AZG). Durch Kollektivvertrag oder Betriebsvereinbarung kann auf 38,5 oder 38 reduziert sein. Mit Überstunden sind seit 2018 maximal 12 Stunden pro Tag und 60 Stunden pro Woche möglich (§9 AZG) — durchschnittlich aber nur 48 Stunden über 17 Wochen.
- Normalarbeitszeit: 8 h/Tag, 40 h/Woche
- Maximum mit Überstunden: 12 h/Tag, 60 h/Woche
- Durchschnitt über 17 Wochen: max. 48 h/Woche
- Ablehnungsrecht des Arbeitnehmers ab der 11. Stunde
Ruhezeiten — täglich und wöchentlich
Zwischen zwei Arbeitseinsätzen müssen mindestens 11 Stunden Ruhezeit liegen (§12 AZG). In Branchen wie Gastronomie ist eine Verkürzung auf 8 Stunden möglich, wenn ausgeglichen wird. Pro Woche ist eine ununterbrochene Wochenruhe von 36 Stunden inklusive Sonntag vorgeschrieben (§3 ARG).
Ruhepausen
Ab einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden ist eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten zu gewähren (§11 AZG) — sie zählt nicht zur Arbeitszeit. Die Pause kann auf zwei Teile zu je 15 Minuten oder drei zu je 10 Minuten aufgeteilt werden.
Sonderregelungen Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit
Nachtarbeit (22:00–05:00) ist für bestimmte Gruppen eingeschränkt, vor allem Jugendliche und Schwangere. Sonn- und Feiertagsarbeit ist grundsätzlich verboten (§7 ARG), Ausnahmen gibt es etwa in Gastronomie, Pflege, Tourismus, Sicherheitsdienst.
Aufzeichnungspflicht
Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit müssen gemäß §26 AZG aufgezeichnet werden — auch von Pausen. Eine elektronische Erfassung ist zulässig und empfohlen. Verstöße können mit bis zu €1.815 pro Mitarbeiter geahndet werden.
Praxisbeispiele für den Dienstplan
In der Gastronomie sind oft 12-Stunden-Schichten an Wochenenden üblich — möglich, wenn die Ausgleichszeiträume eingehalten werden. In der Pflege ist Wochenenddienst der Normalfall, weshalb die Wochenruhe häufig auf andere Tage verschoben wird (Ersatzruhe).
- Gastronomie: 12-h-Schicht okay bei 11-h-Ruhe oder Verkürzung mit Ausgleich
- Pflege: Sonntagsdienst mit Ersatzruhe innerhalb der nächsten 14 Tage
- Handel: Sonntagsöffnung nur in Ausnahmefällen (Tourismus, Bahnhöfe)
- Produktion: Schichtdienst über Mindestpause beachten
Wie DienstplanPro die AZG-Compliance unterstützt
DienstplanPro warnt bei Konflikten mit Ruhezeiten, summiert Wochenstunden automatisch und erstellt eine revisionssichere Arbeitszeit-Aufzeichnung gemäß §26 AZG. Damit erfüllen Sie die Dokumentationspflicht ohne Excel-Akrobatik.
Häufige Fragen
Wie viele Stunden darf ich am Tag im Dienstplan einsetzen?
Maximal 12 Stunden pro Tag (inklusive Überstunden) nach §9 AZG, durchschnittlich nicht mehr als 48 Stunden pro Woche über einen Zeitraum von 17 Wochen.
Welche Pause ist gesetzlich vorgeschrieben?
Ab 6 Stunden Arbeitszeit muss eine Pause von 30 Minuten gewährt werden (§11 AZG). Aufteilung in mehrere kürzere Pausen ist möglich, jedoch nicht in zu kleine Einheiten.
Was passiert bei Verstößen gegen das AZG?
Verwaltungsstrafen bis €1.815 pro betroffenem Arbeitnehmer und Fall. Die Arbeitsinspektion kontrolliert die Aufzeichnungen.
Muss der Dienstplan im Voraus bekanntgegeben werden?
Es gibt keine starre Frist im AZG, aber Kollektivverträge schreiben oft 1–2 Wochen Vorlauf vor. Kurzfristige Änderungen sind nur mit Zustimmung des Mitarbeiters zulässig.
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