Recht · DACH · 7 Min. Lesezeit

Nachtarbeit im Dienstplan — DACH-Übersicht

Nachtarbeit ist in Pflege, Sicherheit, Logistik, Produktion und Gastronomie Alltag — und gesetzlich besonders geregelt. Definitionen, Zuschläge und Schutzbestimmungen unterscheiden sich in DACH erheblich. Dieser Ratgeber gibt eine pragmatische Übersicht.

Definition Nachtarbeit

Österreich: Nachtarbeit zwischen 22:00 und 05:00 (NSchG für Frauen, allgemein definiert in §12a AZG). Deutschland: 23:00 bis 06:00 (Bäckereien 22:00 bis 05:00, §6 ArbZG). Schweiz: 23:00 bis 06:00 (Art. 10 ArG).

Zuschläge

Nachtzuschläge sind grossteils kollektivvertraglich/tariflich geregelt — typisch 30–50% Zuschlag, teils kombiniert mit Sonn-/Feiertagszuschlag. Nacht-Mehrarbeit ist zusätzlich überstundenpflichtig.

Untersuchungs- und Schutzpflichten

In allen drei Ländern haben Nachtarbeitnehmer Anspruch auf regelmässige arbeitsmedizinische Untersuchung (in Deutschland nach §6 ArbZG, in Österreich nach §12c AZG, in der Schweiz nach Art. 17c ArG).

Schutz vulnerabler Gruppen

Schwangere, stillende Mütter und Jugendliche dürfen nicht oder nur eingeschränkt Nachtarbeit leisten — Detailregelungen in MSchG/MuSchG (AT/DE) bzw. ArGV1 (CH).

Im Dienstplan korrekt planen

DienstplanPro behandelt Nachtschichten über die Datumsgrenze korrekt — Stundenzählung, Pausen, 11h-Ruhezeit. Schichten zwischen 22:00 und 06:00 sind als Nachtschicht markierbar und werden in der Statistik separat ausgewiesen.

Häufige Fragen

Ab wann gilt eine Schicht als Nachtschicht?

Üblich: mindestens 2 Stunden im Nachtzeitraum (22-05 AT, 23-06 DE/CH). Detaildefinitionen siehe AZG/ArbZG/ArG.

Welcher Zuschlag gilt bei Nachtarbeit?

Tarif-/KV-abhängig — typisch 30–50%. Bei kombinierter Sonn-/Nacht-/Überstundenarbeit kumuliert.

Müssen wir Nacht-Mitarbeiter regelmässig untersuchen lassen?

Ja, in allen DACH-Ländern. Kosten trägt der Arbeitgeber.

Was prüft DienstplanPro automatisch?

Stundenzählung über Datumsgrenze, 11h-Ruhezeit (AT/DE) bzw. landesspezifische Pausenstaffel — Konflikte werden visuell hervorgehoben.

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