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Überstunden richtig abrechnen, DACH-Übersicht

In Österreich gebührt für jede Überstunde ein Zuschlag von 50 % oder Zeitausgleich, in dem der Zuschlag enthalten ist (§ 10 AZG). Für das Jahr 2026 sind die Zuschläge für die ersten 15 Überstunden im Monat bis höchstens 170 Euro lohnsteuerfrei, befristet bis Ende 2026 (§ 68 Abs. 2 EStG in Verbindung mit § 124b Z 440 lit. c EStG). Deutschland und die Schweiz regeln Überstunden anders. Dieser Ratgeber zeigt die gesetzlichen Mindestregeln, Kollektivverträge und Arbeitsverträge können günstigere Regeln enthalten.

Von Pascal Neubauer · Aktualisiert am 1. Oktober 2026

Überstunden in Österreich 2026 auf einen Blick

RegelWertRechtsgrundlage
Normalarbeitszeit8 h am Tag, 40 h in der Woche§ 3 Abs. 1 AZG
Überstundenzuschlag50 % oder Zeitausgleich 1:1,5§ 10 Abs. 1 AZG
Mehrarbeitszuschlag Teilzeit25 %, entfällt bei Ausgleich 1:1 binnen drei Monaten§ 19d Abs. 3a und 3b AZG
Höchstarbeitszeit12 h am Tag, 60 h in der Woche§ 9 Abs. 1 AZG
Durchschnitt48 h pro Woche über 17 Wochen§ 9 Abs. 4 AZG
Überstunden pro Wochehöchstens 20§ 7 Abs. 1 AZG
Steuerfreie Zuschläge 2026erste 15 Überstunden, höchstens 170 € im Monat§ 68 Abs. 2 EStG, § 124b Z 440 lit. c EStG
Frist Zeitausgleich6 Monate nach Ende des Kalendermonats§ 19f Abs. 2 AZG

Überstunde und Mehrarbeit: der Unterschied

Eine Überstunde liegt vor, wenn die zulässige wöchentliche Normalarbeitszeit oder die daraus verteilte tägliche Normalarbeitszeit überschritten wird (§ 6 Abs. 1 AZG). Gesetzlich sind das 8 Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche (§ 3 Abs. 1 AZG). Mehrarbeit ist dagegen die Arbeit von Teilzeitbeschäftigten über das vereinbarte Arbeitszeitausmaß hinaus (§ 19d Abs. 3 AZG). Für Mehrarbeitsstunden gebührt ein Zuschlag von 25 % (§ 19d Abs. 3a AZG). Kein Zuschlag fällt an, wenn die Mehrarbeit innerhalb des Kalendervierteljahres oder eines anderen festgelegten Zeitraums von drei Monaten im Verhältnis 1:1 durch Zeitausgleich ausgeglichen wird (§ 19d Abs. 3b AZG). Sieht der Kollektivvertrag für Vollzeit weniger als 40 Stunden vor und für die Differenz keinen oder einen geringeren Zuschlag, gilt das im selben Ausmaß auch für Teilzeitkräfte (§ 19d Abs. 3c AZG).

Österreich: 50 % Zuschlag oder Zeitausgleich (§ 10 AZG)

Für Überstunden gebührt entweder ein Zuschlag von 50 % oder eine Abgeltung durch Zeitausgleich, wobei der Zuschlag beim Zeitausgleich zu berücksichtigen oder gesondert auszuzahlen ist (§ 10 Abs. 1 AZG). Eine Überstunde ergibt daher 1,5 Stunden Zeitausgleich, oder 1 Stunde Zeitausgleich plus ausbezahlten Zuschlag. Ob Geld oder Zeit gebührt, kann der Kollektivvertrag festlegen, sonst die Betriebsvereinbarung. Fehlt beides und gibt es keine Einzelvereinbarung, gebührt Geld (§ 10 Abs. 2 AZG). Für Überstunden, mit denen 10 Stunden am Tag oder 50 Stunden in der Woche überschritten werden, dürfen die Beschäftigten selbst wählen, ob sie Geld oder Zeitausgleich wollen, spätestens bis zum Ende des Abrechnungszeitraums (§ 10 Abs. 4 AZG). Kollektivverträge können höhere Zuschläge vorsehen, die Höhe hängt vom jeweiligen KV ab.

  • Zuschlag: 50 % des auf die Stunde entfallenden Normallohns (§ 10 Abs. 1 und 3 AZG)
  • Zeitausgleich: Zuschlag ist mitzurechnen, also 1:1,5, oder gesondert auszuzahlen (§ 10 Abs. 1 AZG)
  • Geld oder Zeit: KV, dann BV, sonst Vereinbarung, sonst Geld (§ 10 Abs. 2 AZG)
  • Wahlrecht der Beschäftigten über 10 h am Tag oder 50 h in der Woche (§ 10 Abs. 4 AZG)

Rechenbeispiel: eine Überstunde mit 50 % Zuschlag

Grundlage des Zuschlags ist der auf die einzelne Arbeitsstunde entfallende Normallohn (§ 10 Abs. 3 AZG). Wie der Stundenlohn aus dem Monatslohn ermittelt wird, steht nicht im AZG, viele Kollektivverträge legen dafür einen eigenen Teiler fest, der dann Vorrang hat. Im Beispiel wird rein rechnerisch gearbeitet: Monatslohn 2.600 Euro brutto bei 40 Wochenstunden. Ein Jahr hat 52 Wochen, also 40 × 52 ÷ 12 = 173,33 Stunden im Monat. Stundenlohn: 2.600 ÷ 173,33 = 15,00 Euro. Zuschlag 50 %: 7,50 Euro. Eine Überstunde kostet damit 22,50 Euro brutto. Bei 10 Überstunden im Monat sind das 225,00 Euro, davon 75,00 Euro Zuschläge. Diese 75,00 Euro liegen 2026 unter der Grenze von 15 Überstunden und 170 Euro und sind damit lohnsteuerfrei (§ 68 Abs. 2 EStG, § 124b Z 440 lit. c EStG), die Grundvergütung von 150,00 Euro ist normal zu versteuern. Als Zeitausgleich ergeben dieselben 10 Überstunden 15 Stunden Freizeit, wenn der Zuschlag nicht ausbezahlt wird.

  • Monatsstunden: 40 × 52 ÷ 12 = 173,33 h (Annahme, KV-Teiler geht vor)
  • Stundenlohn: 2.600 € ÷ 173,33 h = 15,00 €
  • Überstunde: 15,00 € + 7,50 € Zuschlag = 22,50 €
  • 10 Überstunden: 225,00 €, davon 75,00 € steuerfreier Zuschlag (2026)
  • Zeitausgleich: 10 Überstunden × 1,5 = 15 Stunden

Steuer 2026: 15 Überstunden und 170 Euro steuerfrei

Für Lohnzahlungszeiträume im Jahr 2026 sind die Zuschläge für die ersten 15 Überstunden im Monat steuerfrei, höchstens 50 % des Grundlohns und insgesamt höchstens 170 Euro monatlich (§ 124b Z 440 lit. c EStG). Die Dauerregel in § 68 Abs. 2 EStG nennt 10 Überstunden und 120 Euro, die Sonderregel für 2026 geht ihr vor. 2024 und 2025 galten 18 Überstunden und 200 Euro (§ 124b Z 440 lit. b EStG). Der steuerfreie Betrag betrifft nur den Zuschlag, nicht die Grundvergütung der Überstunde. Für die Steuer gilt als Überstunde nur Arbeitszeit über 40 Stunden in der Woche oder über die Tagesarbeitszeit, die sich aus einer mindestens 40-stündigen Normalarbeitszeit ergibt (§ 68 Abs. 4 EStG). Überstundenzuschläge, die mit Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit zusammenhängen, fallen unter den gemeinsamen Freibetrag nach § 68 Abs. 1 EStG. In der Lohnabrechnung sind die geleisteten Überstunden auszuweisen (§ 26 Abs. 7 AZG).

Wann der Zeitausgleich fällig ist

Ist der Zeitpunkt des Zeitausgleichs nicht im Vorhinein vereinbart, muss er für die in einem Kalendermonat geleisteten Überstunden binnen sechs Monaten nach Monatsende gewährt werden, bei Durchrechnung oder Gleitzeit binnen sechs Monaten nach Ende des Zeitraums (§ 19f Abs. 2 AZG). Geschieht das nicht, können Beschäftigte den Zeitpunkt mit vier Wochen Vorankündigung selbst festlegen oder Geld verlangen (§ 19f Abs. 3 AZG). Der Kollektivvertrag kann abweichende Fristen regeln. Verfallsfristen sind gehemmt, solange Beschäftigten die verlangte Übermittlung ihrer Arbeitszeitaufzeichnungen verwehrt wird (§ 26 Abs. 8 und 9 AZG).

All-in-Verträge: Grundlohn muss feststehen

Wird im Arbeitsvertrag oder Dienstzettel nur eine Gesamtsumme genannt, ohne den Grundlohn betragsmäßig anzuführen, haben Beschäftigte zwingend Anspruch auf den Ist-Grundlohn vergleichbarer Beschäftigter am Arbeitsort, einschließlich branchen- und ortsüblicher Überzahlungen (§ 2g AVRAG). Dieser Ist-Grundlohn ist dann Basis für die Berechnung der abzugeltenden Entgeltbestandteile.

Höchstgrenzen in Österreich

Die Tagesarbeitszeit darf 12 Stunden und die Wochenarbeitszeit 60 Stunden nicht überschreiten (§ 9 Abs. 1 AZG). Im Durchschnitt von 17 Wochen sind höchstens 48 Stunden pro Woche zulässig, der Kollektivvertrag kann den Zeitraum auf 26 oder 52 Wochen verlängern (§ 9 Abs. 4 AZG). Pro Woche sind höchstens 20 Überstunden erlaubt (§ 7 Abs. 1 AZG). Eine starre Jahresobergrenze für Überstunden kennt das AZG in der geltenden Fassung nicht. Überstunden, mit denen 10 Stunden am Tag oder 50 Stunden in der Woche überschritten werden, dürfen ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden (§ 7 Abs. 6 AZG). Das AZG gilt grundsätzlich für Beschäftigte ab 18 Jahren, mit Ausnahmen etwa für Krankenanstalten, Bäckereien oder die Land- und Forstwirtschaft, die eigene Gesetze haben (§ 1 AZG).

Deutschland: Zuschlag nur aus Vertrag oder Tarif

Das Arbeitszeitgesetz regelt Höchstarbeitszeiten, aber keinen Überstundenzuschlag. Ob und wie viel Zuschlag bezahlt wird, ergibt sich aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag. Ist nichts geregelt, gilt eine Vergütung als stillschweigend vereinbart, wenn die Arbeit den Umständen nach nur gegen Vergütung zu erwarten ist (§ 612 Abs. 1 BGB). Die werktägliche Arbeitszeit darf 8 Stunden nicht überschreiten und kann auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden werktäglich nicht überschritten werden (§ 3 ArbZG). Bei sechs Werktagen ergibt das rechnerisch durchschnittlich 48 Stunden pro Woche.

Schweiz: 25 % Zuschlag (Art. 321c OR)

Wird Überstundenarbeit nicht durch Freizeit ausgeglichen und ist nichts anderes schriftlich vereinbart oder durch Normal- oder Gesamtarbeitsvertrag bestimmt, ist der Normallohn samt einem Zuschlag von mindestens einem Viertel zu bezahlen (Art. 321c Abs. 3 OR). Ausgleich durch Freizeit von mindestens gleicher Dauer ist nur im Einverständnis mit dem Arbeitnehmer möglich (Art. 321c Abs. 2 OR). Davon zu trennen ist die Überzeit nach dem Arbeitsgesetz, also Arbeit über die wöchentliche Höchstarbeitszeit: 45 Stunden für industrielle Betriebe, Büropersonal, technische und andere Angestellte sowie Verkaufspersonal in Großbetrieben des Detailhandels, 50 Stunden für alle übrigen (Art. 9 Abs. 1 ArG). Für Überzeit gebührt mindestens 25 % Lohnzuschlag, beim Büropersonal und den genannten Angestellten erst ab der 61. Überzeitstunde im Kalenderjahr (Art. 13 Abs. 1 ArG). Überzeit ist auf 170 bzw. 140 Stunden im Kalenderjahr begrenzt (Art. 12 Abs. 2 ArG).

Überstunden im Dienstplan transparent erfassen

Arbeitgeber müssen in der Betriebsstätte Aufzeichnungen über die geleisteten Arbeitsstunden führen (§ 26 Abs. 1 AZG). DienstplanPro summiert Wochenstunden automatisch aus den Schichten und warnt, wenn die vereinbarte Stundenanzahl überschritten wird. Der Stundenpool liefert Soll, Ist und Saldo pro Mitarbeiter und Zeitraum als CSV, der Dienstplan lässt sich mit Stunden als PDF exportieren.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Überstundenzuschlag in Österreich?

Laut § 10 Abs. 1 AZG 50 % des auf die Stunde entfallenden Normallohns. Statt Geld kann Zeitausgleich gewährt werden, dann zählt eine Überstunde 1,5 Stunden, außer der Zuschlag wird gesondert ausbezahlt. Kollektivverträge können höhere Zuschläge vorsehen.

Wie viele Überstunden sind 2026 steuerfrei?

Die Zuschläge für die ersten 15 Überstunden im Monat, höchstens 50 % des Grundlohns und insgesamt höchstens 170 Euro monatlich (§ 124b Z 440 lit. c EStG). Die Grundvergütung der Überstunde bleibt steuerpflichtig.

Muss ich Überstunden in Deutschland zahlen?

Das Arbeitszeitgesetz regelt keinen Zuschlag. Ob und wie viel bezahlt wird, folgt aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag. Ohne Regelung gilt eine Vergütung als stillschweigend vereinbart, wenn die Arbeit nur gegen Vergütung zu erwarten ist (§ 612 Abs. 1 BGB).

Welche Höchstgrenze gilt pro Woche?

Österreich: 60 Stunden, im Schnitt von 17 Wochen 48 Stunden (§ 9 AZG). Deutschland: 8 bis 10 Stunden werktäglich, im Schnitt 8 Stunden, rechnerisch 48 Stunden bei sechs Werktagen (§ 3 ArbZG). Schweiz: 45 oder 50 Stunden je nach Betrieb und Tätigkeit (Art. 9 ArG).

Wie tracke ich Überstunden im Dienstplan?

DienstplanPro summiert Schichten automatisch und markiert Mitarbeiter, die ihre vereinbarte Wochenstunden-Zielzahl überschreiten.

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Quellen

Rechtlicher Hinweis

Dieser Artikel fasst gesetzliche Regelungen praxisnah zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung. Für konkrete Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater, die Wirtschaftskammer oder die zuständige Arbeitsinspektion. Stand: 1. Oktober 2026.

Vom Wissen zur Umsetzung

Alle weiteren Beiträge stehen im Ratgeber. Wie sich die hier beschriebenen Regeln im Plan selbst abbilden lassen, zeigt die Seite Dienstplan-Software; wer den Aufwand in Geld umrechnen will, nutzt den Personalkosten-Rechner. Geschrieben hat diesen Beitrag Pascal Neubauer.