Recht · DACH · 7 Min. Lesezeit

Urlaubsanspruch in Österreich, Deutschland und der Schweiz

Der gesetzliche Urlaubsanspruch unterscheidet sich in den DACH-Ländern deutlich. Österreich gewährt mehr Tage als Deutschland und die Schweiz, dafür haben Mitarbeiter in Deutschland einen kürzeren Verfallsrahmen. Dieser Ratgeber gibt eine kompakte Übersicht und zeigt, wie Sie den Urlaub im Dienstplan sauber abbilden.

Österreich — 25 bis 30 Werktage (§2 UrlG)

Arbeitnehmer in Österreich haben Anspruch auf 25 Werktage pro Arbeitsjahr (5 Wochen bei 5-Tage-Woche, 30 Werktage bei 6-Tage-Woche). Ab dem 26. Dienstjahr steigt der Anspruch auf 30 Werktage (6 Wochen).

  • Grundanspruch: 25 Werktage (5 Wochen)
  • Ab 25 Jahre Dienstzeit: 30 Werktage (6 Wochen)
  • Anteilig im Eintrittsjahr
  • Verfall: erst nach 2 Jahren (§4 UrlG)

Deutschland — mindestens 24 Werktage (§3 BUrlG)

Mindesturlaub nach Bundesurlaubsgesetz: 24 Werktage bei 6-Tage-Woche, also 20 Arbeitstage bei 5-Tage-Woche. Viele Kollektivverträge und Arbeitsverträge sehen 25–30 Tage vor.

  • Mindestens 24 Werktage (= 4 Wochen)
  • Verbreitet: 25–30 Urlaubstage tariflich
  • Schwerbehinderte: zusätzlich 5 Arbeitstage
  • Verfall: 31.03. des Folgejahres (oder 3 Monate, BAG)

Schweiz — mindestens 4 Wochen (Art. 329a OR)

Mindesturlaub nach Obligationenrecht: 4 Wochen pro Jahr, für Arbeitnehmer unter 20 Jahren 5 Wochen. Höhere Ansprüche oft per Gesamtarbeitsvertrag.

Sonderurlaub und Pflegefreistellung

In allen drei Ländern gibt es zusätzliche Freistellungstatbestände — Hochzeit, Todesfall, Umzug, Pflegefreistellung. Die Details variieren stark nach Land und Tarifvertrag.

Verfall und Übertragung

Österreich: Urlaub verjährt 2 Jahre nach Ablauf des Arbeitsjahres. Deutschland: Verfall am 31.03. des Folgejahres — sofern der Arbeitgeber auf den drohenden Verfall hingewiesen hat (BAG, EuGH). Schweiz: muss im Kalenderjahr genommen werden, Verschiebung möglich.

Urlaubsverwaltung mit DienstplanPro

DienstplanPro führt für jeden Mitarbeiter einen Urlaubskontostand (Resturlaub, Übertrag) und zeigt im Kalender, wer wann in Urlaub ist. Anträge werden digital eingereicht und genehmigt — kein Excel-Tracking, keine vergessenen Tage.

Häufige Fragen

Wie viele Urlaubstage hat ein Arbeitnehmer in Österreich?

25 Werktage (5 Wochen) pro Arbeitsjahr, ab 26 Jahren Dienstzeit 30 Werktage. Anteilig im Eintrittsjahr.

Wann verfällt der Urlaub in Deutschland?

Am 31.03. des Folgejahres — sofern der Arbeitgeber rechtzeitig auf den drohenden Verfall hingewiesen hat (BAG/EuGH). Ohne Hinweis kann der Urlaub nicht verfallen.

Wer hat in der Schweiz mehr als 4 Wochen Anspruch?

Arbeitnehmer unter 20 Jahren haben Anspruch auf 5 Wochen. Höhere Ansprüche regeln Gesamtarbeitsvertrag oder Einzelvertrag.

Wird Urlaub im Dienstplan ausgewiesen?

Ja — DienstplanPro markiert genehmigte Urlaube im Schichtplan und sperrt die Mitarbeiter für andere Schichten in diesem Zeitraum.

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