Recht · DACH · 5 Min. Lesezeit

Pausenregelung im Dienstplan — Übersicht für Österreich, Deutschland, Schweiz

Pausen sind nicht nur ein Erholungsfaktor, sondern eine gesetzliche Pflicht. Die Regelungen unterscheiden sich in Österreich, Deutschland und der Schweiz — dieser Ratgeber zeigt die wichtigsten Unterschiede und gibt Tipps für den Dienstplan.

Pausen in Österreich (§11 AZG)

Ab einer Tagesarbeitszeit von mehr als 6 Stunden ist eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten zu gewähren. Die Pause zählt nicht zur Arbeitszeit und wird nicht bezahlt. Aufteilung in zwei Teile zu je 15 Minuten oder drei zu je 10 Minuten ist möglich.

Pausen in Deutschland (§4 ArbZG)

Bei mehr als 6 bis zu 9 Stunden Arbeitszeit: 30 Minuten Pause. Bei mehr als 9 Stunden: 45 Minuten Pause. Aufteilung in Blöcke von je 15 Minuten zulässig. Auch hier zählt die Pause nicht zur Arbeitszeit.

  • 6–9 Stunden Arbeitszeit: 30 Minuten Pause
  • Über 9 Stunden Arbeitszeit: 45 Minuten Pause
  • Aufteilung in Blöcke à 15 Minuten möglich
  • Pausen müssen "im Voraus feststehend" eingeplant sein

Pausen in der Schweiz (Art. 15 ArG)

Die Schweiz hat eine eigene Staffelung: bei mehr als 5,5 Stunden Arbeit eine Viertelstunde Pause, bei mehr als 7 Stunden eine halbe Stunde, bei mehr als 9 Stunden eine Stunde. Pausen ab 30 Minuten dürfen aufgeteilt werden.

Werden Pausen bezahlt?

Grundsätzlich nicht — Pausen sind unbezahlte Unterbrechungen. Ausnahmen: Wenn der Arbeitnehmer den Arbeitsplatz nicht verlassen darf (z. B. Bereitschaft), zählt die Pause als Arbeitszeit und ist zu bezahlen. Auch Kollektivverträge können bezahlte Pausen vorsehen.

Pausen im Dienstplan planen

Pausen sollten "im Voraus feststehend" im Dienstplan eingetragen sein — sonst gilt das Pausenrecht als verletzt. DienstplanPro markiert Pausen visuell innerhalb der Schicht und summiert die effektive Arbeitszeit korrekt für die Aufzeichnungspflicht.

  • Pause klar im Schichtblock markieren
  • Lage und Dauer im Voraus festlegen
  • Bei Bereitschaftspausen: bezahlen, als Arbeitszeit erfassen
  • In Branchen mit Kundenkontakt: Vertretungsregelung definieren

Häufige Fragen

Was passiert, wenn die Pause vergessen wird?

Der Arbeitgeber haftet — bei Kontrolle drohen Verwaltungsstrafen. Außerdem haben Arbeitnehmer Anspruch auf Nachgewährung oder Vergütung.

Darf die Pause am Arbeitsplatz verbracht werden?

Solange der Arbeitnehmer frei über die Pause verfügen kann (also keine Arbeit leistet und sich auch entfernen darf), ja. Andernfalls liegt Bereitschaft vor und die Zeit zählt als Arbeitszeit.

Müssen Raucherpausen extra eingehalten werden?

Nein — Raucherpausen sind keine gesetzliche Pflicht. Üblich ist die Anrechnung auf die ohnehin vorgesehene Ruhepause oder eine betriebliche Regelung.

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